ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für GMB Mitglieder

Fassung: November 2023

Präambel

  1. Die GMB Benefits KG, Leberackerweg 13b, 8041 Graz, Firmenbuchnummer FN 610512m (nachfolgend: „GMB“) betreibt eine Einkaufsge- meinschaft, welche den teilnehmenden Kunden (nachfolgend: „Mitglieder“ genannt) ermöglicht, durch den Bezug von Waren, Dienstleis-tungen etc. (nachfolgend: „Einkäufe“ genannt) bei Partnerbetrieben (nachfolgend „Partnerbetriebe“ genannt) Cashback (nachfolgend: „GMB Benefits Programm“) zu erhalten.

  2. Zum erleichterten Verständnis finden sich die hierin verwendeten Begriffe am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anlage 1. Rechtlich maßgebend sind die Begrifflichkeiten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Vertragsgegenstand

    Das Mitglied ist nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, am GMB Benefits Programm teilzunehmen und den damit verbundenen Cashback zu erhalten. Mitglieder können bei Partnerbetrieben einkaufen. Die Registrierung und Teilnahme am GMB Benefits Programm ist für das Mitglied kostenlos.

  2. Vertragsgrundlage

  1. 2.1  Durch die Online-Registrierung wird man Mitglied bei GMB und erhält eine persönliche, nicht übertragbare Identifikationsnummer (im Fol-

    genden „Mitglieds-ID“ genannt), welche zur Teilnahme am GMB Benefits Programm berechtigt.

  2. 2.2  Das Mitglied erklärt, dass seine Angaben gegenüber GMB richtig sind, und hält GMB im Falle schuldhaft wahrheitswidriger Angaben schad- und klaglos. Das Mitglied verpflichtet sich, GMB über etwaige Änderungen seiner bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten (insbesondere Geschäfts- oder Wohnadresse, Emailadresse, Bankverbindung, Telefonnummer, etc.) umgehend zu informieren.

  3. 2.3  Für jede natürliche oder juristische Person ist jeweils nur eine Registrierung (d.h. eine Mitglieds-ID) zulässig. Die Registrierung hat unter Angabe der Wohn- bzw. Geschäftsadresse (Sitz) des Mitglieds zu erfolgen. Die zur Erzielung unberechtigten Cashback vorgenommene Mehrfachregistrierung berechtigt GMB zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund sowie zur Aberkennung des auf diesem Wege erlangten Cashbacks. Bei Mehrfachregistrierungen werden die zuletzt registrierten ID-Nummern gelöscht. Cashback, der nur durch eine Mehrfachregistrierung entstanden ist, verfallt.

3. Das GMB Benefits Programm

  1. 3.1  Durch Einkäufe bei Partnerbetrieben erwirbt das Mitglied nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Cashback. Der Cash-

    back sowie seine Voraussetzungen werden in Ziffer 4 näher beschrieben.

  2. 3.2  Um den Mitgliedern für ihre Einkäufe Cashback gewähren zu können, schließt GMB mit Partnerbetrieben Vereinbarungen ab. Die aktuellen

    Partnerbetriebe einschließlich des jeweils gewährten Cashback können jederzeit direkt bei GMB angefragt werden.

  3. 3.3  Das Mitglied gibt bei Registrierung bzw. fortlaufend der GMB bekannt, bei welchen Partnerbetrieben es die Vorteile nutzen möchte. Diese Mitteilung erfolgt durch das beigefügte Formular (Anlage 2) und berechtigt die GMB zur Weitergabe der Mitgliedsdaten an den jeweiligen Partnerbetrieb. Der Partnerbetrieb übermittelt anschließend regelmäßig den erfolgten Einkauf des Mitglieds an die GMB zur Berechnung des Cashbacks. Erst wenn die Anlage 2. an die GMB übermittelt wurde, können die Einkaufsdaten erfasst und der Cashback an das Mitglied vergütet werden.

  4. 3.4  Das Mitglied wickelt sämtliche Einkäufe, Bestellungen etc. direkt mit dem Partnerbetrieb ab und bezahlt auch direkt bei dem Partnerbetrieb. Nach vollständiger Bezahlung durch das Mitglied beim jeweiligen Partnerbetrieb wird dieser Umsatz vom Partnerbetrieb an die GMB ge- meldet und erfasst. Die GMB hat daher keinen Einfluss auf die Preisbildung bzw. saison- oder marktbedingten Schwankungen. Die GMB gibt ausschließlich ausverhandelte Vorteile (Cashback) an die Mitglieder weiter. Sonderaktionen wie saisonale Angebote oder Abverkäufe können ausgenommen sein.

  5. 3.5  Ist das Mitglied auch Kunde der myWorld Einkaufsgemeinschaft (betrieben durch die myWorld Austria GmbH, Alte Poststraße 122, 8020 Graz) wird der Cashback durch die myWorld Einkaufsgemeinschaft ausgeschüttet und nicht durch die GMB. Dies nur, wenn das Mitglied der GMB vorab die jeweilige Kundennummer von myWorld bekannt gegeben hat.

  6. 3.6  Allfällige bereits bestehende Einkaufskonditionen (wie Sonderpreise, Rückvergütungen etc.) zwischen dem Mitglied und dem je- weiligen Partnerbetrieb entfallen bei Nutzung des GMB Benefits Programms und kommen ausschließlich die vereinbarten Ein- kaufskonditionen des GMB Benefits Programms zur Geltung. Diese können jederzeit direkt bei GMB angefragt werden.

 

4. Cashback

  1. 4.1  Für Einkäufe bei Partnerbetrieben, die im GMB Benefits Programm verbucht wurden, kann das Mitglied Cashback erhalten. Einzelne Ein- käufe können von der Gewährung des Cashback ausgenommen sein. Der Cashback stellt einen Rabatt auf den eigenen Einkauf dar und wird monatlich unter der Voraussetzung gem. Ziffer 4.3 ab einem Mindestbetrag von € 50,00 auf das vom Mitglied angegebene Bankkonto überwiesen. Der Cashbackbetrag wird bis zur Erreichung des Mindestbetrags für die Überweisung angesammelt. Die Höhe des Cashback variiert je nach Partnerbetrieb.

  2. 4.2  GMB Benefits ist jederzeit berechtigt die für einzelne Partnerbetrieben gewährten Cashback zu ändern. Für die Berechnung der dem Mitgliedzustehenden Cashbacks sind jene Konditionen heranzuziehen, die zu dem Zeitpunkt gelten, in dem das Mitglied den Einkauf vollständig bezahlt hat.

  3. 4.3  Voraussetzung für die Vergütung des Cashbacks ist unter anderem, dass der Einkauf vom Mitglied vollständig bezahlt ist und keine gesetz- lichen Rechte mehr bestehen, den Einkauf ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen, d.h. insbesondere eine etwa bestehende fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist abgelaufen sein muss. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Partnerbetrieb den Einkauf gegen- über GMB bestätigen und abrechnen. Die Vergütung des Cashbacks an das Mitglied ist erst dann möglich, nachdem der Partnerbetrieb diesen an GMB zur Anweisung gebracht hat.

5. Persönlicher Mitgliedsbereich

  1. 5.1  GMB stellt jedem Mitglied kostenlos einen persönlichen Mitgliedsbereich unter www.gmb-benefits.com (Login-Bereich) zur Verfügung, auf dem es nach Eingabe von Benutzernamen und Passwort jederzeit Einsicht in die von ihm getätigten Einkäufe sowie Informationen über den Cashback aus dem GMB Benefit Programm nehmen kann. Für eine etwaige Nichtverfügbarkeit der GMB Website und des Login-Bereichs unter www.gmb-benefits.com haftet GMB nur gemäß Ziffer 9.

  2. 5.2  Die Zugangsdaten zur Nutzung des persönlichen Mitgliedsbereichs (Benutzername, Passwort und PIN) sind vom Mitglied sicher aufzube- wahren und streng vertraulich zu behandeln. Benutzername und Passwort dürfen unter keinen Umständen dritten Personen zugänglich gemacht werden. Die persönlichen Einstellungen können jederzeit vom Mitglied unter www.gmb-benefits.com (Login-Bereich) geändert werden.

  3. 5.3  Das Mitglied verpflichtet sich, jede missbräuchliche Verwendung seines Online-Zugangs unverzüglich GMB zu melden. Nach der umge- henden Sperrung seines Zugangs werden dem Mitglied in weiterer Folge geänderte Zugangsdaten wiederum per SMS, E-Mail oder Post zugestellt. Für die durch missbräuchliche Verwendung entstandenen Schäden beim Mitglied haftet GMB nur gemäß Ziffer 9.

  1. Zuweisung eines Empfehlungsgebers
    Wird ein Mitglied aufgrund einer Empfehlung eines Vertriebspartners registriert (Referral-Link) wird dieser als Empfehlungsgeber geführt.

  2. Datenschutz

  1. 7.1  Soweit zur Durchführung des GMB Benefits Programm, also zur Berechnung der Vorteile erforderlich, erhebt, speichert und ver- arbeitet die GMB Benefits KG als datenschutzrechtlich Verantwortliche personen- und unternehmensbezogene Daten, wie Daten über das Einkaufsverhalten und über getätigte Einkäufe der Mitglieder. Sofern das Mitglied seine diesbezügliche Zustimmung erteilt, verwendet GMB die Daten der Mitglieder auch, um diesen personalisierte Informationen über Angebote und Produkte von Partnerbetrieben oder über das GMB Benefits Programm zuzusenden.

  2. 7.2  Sämtliche Anfragen des Mitglieds betreffend Auskunft, Änderung sowie Löschung der personenbezogenen Daten können direkt an GMB (GMB Benefits KG, Leberackerweg 13b, 8041 Graz) gerichtet werden.

  3. 7.3  Weitere datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen bei Verwendung der GMB Benefits Webseite finden sich in der Datenschut- zerklärung auf www.gmb-benefits.com.

  4. 7.4  Für die Sicherheit der mittels Internet übermittelten Daten haftet GMB Benefits nur gemäß Ziffer 9.

8. Leistungsstörungen

  1. 8.1  Der Leistungsumfang von GMB beschränkt sich auf die Durchführung des GMB Benefits Programm wie in den Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen beschrieben.

  2. 8.2  Die Rechte und Pflichten in Bezug auf die vom Mitglied bei Partnerbetrieben getätigten Einkäufe treffen ausschließlich den jeweiligen Part- nerbetrieb. Somit übernimmt GMB nach Vertragsschluss mit dem Partnerbetrieb auch keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Leistungs- verpflichtungen der Partnerbetriebe, insbesondere bei etwaiger Nicht- oder Schlechterfüllung durch den Partnerbetrieb.

9. Haftung

  1. 9.1  GMB haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GMB Benefits beruhen. Auch für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflicht- verletzung von GMB beruhen, haftet GMB unbeschränkt.

  2. 9.2  Für Schäden aufgrund einfach fahrlässiger Verletzung solcher Pflichten, die für die angemessene und einwandfreie Vertragsdurchführung grundlegend sind und auf deren Erfüllung das Mitglied dementsprechend vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet GMB nur beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden.

  3. 9.3  Anderweitige Schadenersatzforderungen sind vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 9.4 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, sofern GMB kein Verschulden trifft, z.B. bei

    1. (a)  Unterbrechungen der Verfügbarkeit des Zugangs des Mitglieds zum Internet,

    2. (b)  anderen technischen und elektronischen Fehlern (i) während einer Datenkommunikation über das Internet sowie (ii) bei der Nut-

      zung des GMB Internetportals, sofern diese Fehler nicht im Verantwortungsbereich von GMB liegen,

    3. (c)  von GMB nicht zu verantwortenden technischen und elektronischen Fehlern, die eine Erfassung von im GMB Programm getätigten

      Einkäufen verhindern (insbesondere etwaige Tracking-Ausfälle und daraus resultierende Datenverluste)

    4. (d)  der Nicht-Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und

    5. (e)  der mangelnden Funktionstüchtigkeit von mobilen Endgeräten des Mitglieds.

    Der Kaufvertrag über Waren oder der Vertrag über Dienstleistungen, Reisen etc. kommt ausschließlich zwischen dem Mitglied und dem betroffenen Partnerbetrieben zustande.

  4. 9.4  Soweit die Haftung für GMB beschränkt oder ausgeschlossen ist, gelten die Beschränkungen oder Ausschlüsse auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GMB.

  5. 9.5  Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziffer lassen die Haftung von GMB gemäß den zwingenden gesetz- lichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Ga- rantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.

10. Beendigung des Vertragsverhältnisses durch das Mitglied

  1. 10.1  Dem Mitglied steht das Recht zu, die Vertragsbeziehung zu GMB jederzeit durch schriftliche Erklärung zu beenden. Das Mitglied ist ferner

    im Rahmen der laufenden Vertragsbeziehung nicht verpflichtet, Einkäufe zu tätigen oder sonstige Tätigkeiten auszuführen.

  2. 10.2  Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat das Mitglied lediglich Anspruch auf jenen Cashback aus dem GMB Benefits Programm, für den zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits der Grund gesetzt wurde, d.h. wenn der zum Cashback berechtigende Einkauf zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits getätigt wurde.

11. Beendigung des Vertragsverhältnisses durch GMB

  1. 11.1  Das Vertragsverhältnis kann von GMB ordentlich, d.h. ohne Grund, mit einer Frist von 30 Tagen oder aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten neben der erheblichen Schädigung der wirtschaftlichen Interessen oder des Rufes von GMB oder der jeweiligen Partnerbetriebe insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Zu den wesentlichen Vertrags- pflichten gehören die Pflichten des Mitglieds gemäß Ziffern 2.2, 2.3.

  2. 11.2  Das Mitglied hält GMB bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Tatbestände schad- und klaglos. Dies gilt auch für die Kosten einer Abwehr solcher Ansprüche dritter Personen. Des Weiteren besitzt GMB das Recht, jenen Schaden gegenüber dem Mitglied geltend zu machen, der GMB aufgrund der Pflichtverletzungen des Mitglieds entsteht, einschließlich der Rechtsverfolgungskosten.

  3. 11.3  Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat das Mitglied lediglich Anspruch auf jenen Cashback aus dem GMB Benefits Programm, für die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits der Grund gesetzt wurde, d.h. wenn der zum Cashback berechtigende Einkauf zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits getätigt wurde.

12. Allgemeine Bestimmungen

  1. 12.1  Das Mitglied ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt, ihm zustehende Forderungen gegen GMB (oder die sich aus der

    Teilnahme am GMB Benefits Programm insgesamt ergebenden Rechte) abzutreten oder als Sicherheit zu verwenden.

  2. 12.2  Die Teilnahme am GMB Benefits Programm stellt ein bloßes Austauschverhältnis dar und begründet daher keine gesellschaftsrechtliche

    Verbindung zwischen dem Mitglied und GMB, insbesondere besteht keine Mitgliedschaft in einem Verein.

  3. 12.3  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von GMB maßgebend. Es wird vermutet, dass die Parteien keine mündlichen Abreden getroffen haben. GMB ist überdies berechtigt, dem Mitglied Vertragserklärungen und zur Durchfüh- rung des Vertrages erforderliche Informationen auch per SMS oder E-Mail zu übersenden, sofern das Mitglied entsprechende Kontaktdaten benannt hat und dem nicht widerspricht.

  4. 12.4  Soweit im Vertragsinhalt geschlechtsspezifische Bezeichnungen verwendet werden, sind damit sowohl weibliche als auch männliche Per- sonen wie auch juristische Personen gemeint.

  5. 12.5  Sollten Bestimmungen der Vertragsgrundlage ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

  6. 12.6  Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

  7. 12.7  Registrierung und Teilnahme am GMB Benefits Programm ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig.

  8. 12.8  Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Abgaben, Gebühren, Steuern etc., welche durch den Erhalt des Cashbacks dem Mitglied entstehen, selbst zu tragen.

    Anlage 1 Begriffserklärung

„Mitglieder“ sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die mit GMB einen Vertrag zur Begründung einer Mitgliedschaft bei GMB nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen haben, solange dieser Vertrag besteht, d.h. nicht durch Kündigung von einer der Vertragsparteien beendet worden ist.

„Einkäufe“ sind Bezug von Waren, Dienstleistungen, etc. bei Partnerbetrieben.
„Partnerbetriebe“ sind Unternehmen, die mit GMB in einer vertraglichen Beziehung stehen und bei denen Mitglieder durch den Bezug von Waren,

Dienstleistungen, etc. Cashback im GMB Benefits Programm erhalten können.
„Vorteile“ sind alle Vorteile, die das Mitglied durch den Einkauf bei Partnerbetrieben im GMB Benefits Programm erhält bzw. ggf. erhalten kann.

Vorteile in diesem Sinne sind Cashback bzw. können sonstige Aktionen sein.
„GMB Benefits Programm“ ist das von GMB betriebene Programm, im Rahmen dessen Mitglieder beim Bezug von Waren, Dienstleistungen, etc.

bei Partnerbetrieben Cashback erhalten.
„Mitglieds-ID“ ist eine einmalig von GMB vergebene Nummer, die zur Identifizierung des Mitglieds und zur Erfassung der Einkäufe bei Partnerbe-

trieben dient.
„Cashback“ ist der unter Ziffer 4 näher beschriebene Vorteil.

„Eingeloggter Mitgliedsbereich“ oder „Persönlicher Mitgliedsbereich“ ist der unter Ziffer 5 näher beschriebene Login-Bereich des jeweiligen Mitglieds auf den GMB Benefits Websites (www.gmb-benefits.com).

„Empfehlungsgeber“ ist jenes Mitglied oder Vertriebspartner, welches ein anderes Mitglied empfohlen hat bzw. welches gem. der Ziffer 6 bei GMB als Empfehlungsgeber des jeweiligen Mitglieds vermerkt ist.

 

 

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VEREINBARUNG FÜR GMB VERTRIEBSPARTNER

Fassung: November 2023

Präambel

Die GMB Benefits KG, Leberackerweg 13b, 8041 Graz (nachfolgend: „GMB“), betreibt eine Einkaufsgemeinschaft, welche den teilnehmenden Kunden (nachfolgend: „Mitglieder“ genannt) ermöglicht, durch den Bezug von Waren, Dienstleistungen etc. (nachfolgend: „Einkäufe“ genannt) bei Partnerbetrieben (nachfolgend „Partnerbetriebe“ genannt) Cashback (nachfolgend: „GMB Benefits Programm“) zu erhalten.

Wesentliche Vertragsgrundlage zwischen GMB und dem Vertriebspartner ist diese Vereinbarung, die es selbstständigen, gewerblich tätigen Vertriebspartnern ermöglicht, neue Mitglieder und/oder Vertriebspartner der GMB zu vermitteln.

1. Vertragsgegenstand

  1. 1.1  Der Vertriebspartner ist nach Maßgabe dieser Vereinbarung dazu berechtigt, Waren, Dienstleistungen, etc. von Partnerbetrieben zu vermarkten bzw. zu vermitteln. Darunter fallen

    1. (a)  die Vermittlung von Umsätzen aus dem Bezug von Waren, Dienstleistungen, etc. im Rahmen des GMB Benefits Programm,

    2. (b)  die Empfehlung neuer Mitglieder (kostenlose Mitgliedschaft) sowie die Betreuung von bestehenden Mitgliedern im Rahmen des GMB Benefits Programms,

    3. (c)  die Empfehlung neuer Vertriebspartner und die Betreuung bestehender Vertriebspartner. Die Aufnahme neuer Vertriebspartner ist von der Zustimmung der GMB abhängig und wird im Punkt 4. näher beschrieben.

  2. 1.2  Der Vertriebspartner ist nach Maßgabe dieser Vereinbarung dazu berechtigt, neue Mitglieder oder Vertriebspartner der GMB Benefits zu vermitteln. Darunter fallen insbesondere die Vermittlung neuer Gastronomie Unternehmen, Hotels und ähnliche Unternehmen die Mitglieder bei der GMB werden können. Um ein Mitglied bei der GMB zu werden, müssen die hierfür notwendigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden. Die Aufnahme neuer Vertriebspartner ist von der Zustimmung der GMB abhängig und wird im Punkt 4. näher beschrieben.

    Der Vertriebspartner ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, neue Mitglieder oder Vertriebspartner zu empfehlen.

  3. 1.3  Als Gegenleistung für die Vermittlung neuer Umsätze bei Partnerbetrieben der von ihm empfohlenen Mitglieder erhält der Vertriebspartner

    Vergütungen nach Maßgabe des Vergütungsplans in Anlage 1 zu dieser Vereinbarung (siehe dazu auch Ziffer 8).

  1. Vertragsgrundlage

    Für den Vertriebspartner gilt ausschließlich diese Vereinbarung inklusive sämtlicher Anlagen als Vertragsgrundlage.

  2. Rechtsverhältnis

  1. 3.1  GMB räumt dem Vertriebspartner ein nicht exklusives Recht ein, nach Maßgabe dieser Vereinbarung als selbständig und gewerblich tätiger Vertriebspartner tätig zu werden. Der Vertriebspartner unterliegt im Hinblick auf die Ausübung seiner Tätigkeit keinen regionalen Beschränkungen, hat aber stets eigenverantwortlich sicherzustellen, dass er die in dem jeweiligen Land hierfür bestehenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Vertriebspartner hält GMB von allfälligen Ansprüchen dritter Personen vollumfänglich schad- und klaglos.

  2. 3.2  Der Vertriebspartner handelt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer. Zwischen GMB und dem Vertriebspartner wird kein wie auch immer geartetes Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis begründet. Der Vertriebspartner erbringt seine vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich im Rahmen einer eigenverantwortlichen, selbstständigen, rechtlich von GMB unabhängigen Tätigkeit und ist insbesondere nicht an Weisungen von GMB gebunden.

  3. 3.3  Es ist dem Vertriebspartner ausdrücklich untersagt, im Geschäftsverkehr den Eindruck zu erwecken, dass er Angestellter oder sonstiger Beschäftigter von GMB ist.

  4. 3.4  Es ist dem Vertriebspartner untersagt, GMB zu vertreten, insbesondere ist er nicht berechtigt, im Namen von GMB Verträge abzuschließen oder Leistungen entgegenzunehmen. Ein Verstoß gegen diese Ziffer berechtigt GMB zur Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der Ziffer 11.2.

  5. 3.5  Für jede natürliche bzw. juristische Person ist jeweils nur eine Registrierung (d.h. eine Identifikationsnummer) zulässig. Die Registrierung hat unter Angabe der Wohn- bzw. Geschäftsadresse (Sitz) des Vertriebspartners zu erfolgen. Die zur Erzielung unberechtigter Provisionen nach dem GMB Vergütungsplan Plan in Anlage 1 vorgenommene Mehrfachregistrierung berechtigt GMB zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund sowie zur Aberkennung der auf diesem Wege erlangten Provisionen. Bei Mehrfachregistrierungen werden die zuletzt registrierten Identifikationsnummern gelöscht. Vorteile nach dem GMB Vergütungsplan in Anlage 1, die nur durch eine Mehrfachregistrierung entstanden sind, verfallen.

4. Voraussetzung für die Tätigkeit und den Vergütungsanspruch

4.1 Voraussetzung für die Tätigkeit als Vertriebspartner der GMB ist der Antrag auf Registrierung (Bewerbung) auf www.gmb-benefits.com sowie die Akzeptanz dieser Vereinbarung. Nach erfolgter Registrierung wird der künftige Vertriebspartner von GMB kontaktiert. Sollte GMB

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der Bewerbung zustimmen wird der Vertriebspartner freigeschalten. Erst nach erfolgreicher Freischaltung durch GMB darf der Vertriebspartner tätig werden und kann Provisionen gem. dieser Vereinbarung erhalten.

  1. 4.2  Der Abschluss dieser Vereinbarung setzt bei natürlichen Personen das Erreichen der Volljährigkeit voraus.

  2. 4.3  Der Vertriebspartner hat – als Voraussetzung für die Entstehung seines Vergütungsanspruches – in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit zu handeln. Dabei hat der Vertriebspartner selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und er über die für die Ausübung seines Gewerbes benötigten behördlichen Genehmigungen verfügt. Er hat die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sicherzustellen und hält GMB, insofern von Ansprüchen dritter Personen klag- und schadlos.

5. Rechte und Pflichten des Vertriebspartners

5.1 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, nur solche Aussagen über GMB, zu tätigen, die mit deren offiziellen Unterlagen übereinstimmen.

6. Kommunikationsmaterial

  1. 6.1  GMB stellt dem Vertriebspartner das Werbe- und Informationsmaterial (Unterlagen, Kataloge, Präsentationen etc.) (nachfolgend: „Kommunikationsmaterial“), das der Vertriebspartner zur Ausübung seiner Tätigkeit nach dieser Vereinbarung benötigt, kostenfrei zur Verfügung.

  2. 6.2  Der Vertriebspartner darf ausschließlich das von GMB autorisierte Kommunikationsmaterial verwenden. Vor Verwendung von Kommunikationsmaterial hat der Vertriebspartner zu prüfen, ob es der aktuellen Fassung entspricht. Die schuldhafte Verwendung nicht genehmigten Kommunikationsmaterials durch den Vertriebspartner berechtigt GMB zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der Ziffer 11.2.

  3. 6.3  Im Fall einer Beendigung dieser Vereinbarung hat der Vertriebspartner gegebenenfalls noch bei ihm vorhandenes Kommunikationsmaterial unverzüglich zu vernichten und die Vernichtung gegenüber GMB schriftlich zu bestätigen.

7. Zuweisung des Empfehlungsgebers

  1. 7.1  Jeder Vertriebspartner hat einen sogenannten persönlichen Referral Link welchen er zur Registrierung neuer Mitglieder als auch Vertriebspartner verwenden bzw. verschicken kann. Nach Registrierung eines neuen Mitglieds oder eines neuen Vertriebspartners wird der Versender des Referral Links als Empfehlungsgeber benannt.

  2. 7.2  Vertriebspartner ohne Empfehlungsgeber haben das Recht, sich mit dessen Zustimmung jederzeit einen Empfehlungsgeber zuweisen zu lassen.

8. Vergütung

  1. 8.1  Der Vertriebspartner wird für die Vermittlung von Umsätzen seiner geworbenen Mitglieder bei Partnerbetrieben gemäß dem Vergütungsplan in Anlage 1 vergütet. Der Vertriebspartner hat keinen Anspruch gegen GMB auf Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit entstandenen Aufwendungen (insbesondere auf die Erstattung von Fahrt-, Reise-, Material- oder Personalkosten).

  2. 8.2  Die Berechnung sämtlicher Vergütungen erfolgt monatlich im Rahmen des Vergütungsplans in Anlage 1. In den Abrechnungen, die dem Vertriebspartner über seinen www.gmb-benefits.com Zugang im Login-Bereich zugänglich gemacht werden, bildet GMB sämtliche Informationen ab, die nach dem GMB Vergütungsplan in Anlage 1 für die Provisionen des Vertriebspartners relevant sind. Diese Abrechnungen stellen Gutschriften im Sinne des Umsatzsteuerrechts dar und werden somit elektronisch über den Login-Bereich übermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Gutschriften gemäß den gesetzlichen Regelungen gegebenenfalls ausgewiesene Umsatzsteuer durch den Vertriebspartner selbst an das zuständige Finanzamt zu melden und abzuführen ist. Der Vertriebspartner ist somit verpflichtet der GMB zu melden, wenn dieser umsatzsteuerpflichtig ist.

  3. 8.3  Der Vertriebspartner hat diese Gutschrift unverzüglich zu prüfen und etwaige Einwände spätestens innerhalb einer Woche nach der Zugänglichmachung der Abrechnung über den www.gmb-benefits.com Zugang und in der von GMB bestimmten Form schriftlich gegenüber GMB geltend zu machen. Insbesondere sind irrtümlich nicht berücksichtigte umsatzsteuerliche Befreiungen (z.B. Kleinunternehmerregelung) bekannt zu geben. Bei Verletzung dieser Pflicht können GMB Schadenersatzansprüche zustehen.

  4. 8.4  Werden die Einkäufe des Mitglieds von GMB über die Einkaufsgemeinschaft myWorld bzw. Lyconet registriert und verbucht, entfällt die Vergütung im Rahmen dieser Vereinbarung bzw. der Anlage 1.

9. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

  1. 9.1  Der Vertriebspartner hat über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von GMB, die ihm während seiner Tätigkeit von GMB als solche anvertraut oder bekannt geworden sind, auch nach Beendigung dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.

  2. 9.2  Unterlagen über interne Geschäftsvorgänge, die dem Vertriebspartner anvertraut wurden, hat er unverzüglich nach ihrer auftragsgemäßen Benutzung, spätestens jedoch bei Beendigung dieser Vereinbarung an GMB zurückzugeben.

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10. Datenschutz

  1. 10.1.  Soweit zur Durchführung dieser Vereinbarung, also insbesondere zur Berechnung der Provisionen laut Vergütungsplan in Anlage 1 erforderlich, erhebt, speichert und verarbeitet die GMB als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle personen- bzw. unternehmensbezogene Daten sowie Daten über Tätigkeiten der Vertriebspartner.

  2. 10.2.  Sämtliche Anfragen betreffend Auskunft, Änderung sowie Löschung der Daten können direkt an die GMB Benefits KG, Leberackerweg 13b, 8041 Graz, Österreich oder per E-Mail an info@gmb-benefits.at gerichtet werden. Weitere datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen bei Verwendung der GMB Webseite finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.gmb-benefits.com.

11. Dauer und Kündigung der Vereinbarung

  1. 11.1  Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist gekündigt werden.

  2. 11.2  Beide Parteien haben das Recht, die diese Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch GMB liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

    1. (a)  Der Vertriebspartner macht anlässlich des Abschlusses dieser Vereinbarung bewusst falsche Angaben.

    2. (b)  Der Vertriebspartner verwendet nicht genehmigtes Kommunikationsmaterial unter Verstoß gegen Ziffer 6.2.

    3. (c)  Der Vertriebspartner nutzt unerlaubt angemeldete und / oder eingetragene Marken von GMB oder Partnerbetrieben.

    4. (d)  Der Vertriebspartner verletzt seine Pflichten zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit gemäß Ziffer 9.

    5. (e)  Der Vertriebspartner berät wiederholt falsch über das GMB Benefits Programm oder über GMB. Ein Indiz für eine Falschberatung ist, wenn eine überdurchschnittliche Anzahl der von ihm vermittelten Verträge (mit Mitgliedern oder Vertriebspartnern) von dem jeweils vermittelten Vertragspartner angefochten, widerrufen oder zum nächstmöglichen Termin ordentlich gekündigt wird.

    6. (f)  Der Vertriebspartner führt ohne die schriftliche Zustimmung von GMB eine kostenpflichtige Veranstaltung durch oder bietet dritten Personen kostenpflichtige Leistungen im Zusammenhang mit dem GMB Benefits Programm oder GMB an.

    7. (g)  Der Vertriebspartner ist wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden, (i) die er zu Lasten von GMB und/oder (ii) im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit nach dieser Vereinbarung begangen hat, (iii) die einen sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Vertriebspartners nach dieser Vereinbarung hat (z.B. Vermögensdelikte wie Betrug) oder (iv) die derart schwerwiegend ist, dass GMB eine weitere Zusammenarbeit wegen der Zerstörung der erforderlichen Vertrauensgrundlage oder eines drohenden Reputationsverlustes nicht mehr zugemutet werden kann.

    8. (h)  Die Vermögensverhältnisse des Vertriebspartners verschlechtern sich so wesentlich, dass die nachhaltige Zahlungsfähigkeit des Vertriebspartners durch konkrete Anhaltspunkte in Zweifel gezogen werden kann.

    9. (i)  Als wichtige Gründe gelten schließlich neben der erheblichen Schädigung der wirtschaftlichen Interessen oder des Rufes von GMB oder eines Partnerbetriebs insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen einer Vertragsverletzung setzt im Regelfall den erfolglosen Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist bzw. eine vorherige erfolglose Abmahnung voraus. Eine Fristsetzung bzw. Abmahnung ist allerdings insbesondere entbehrlich, falls der jeweilige Verstoß so schwerwiegend ist, dass GMB eine Fortführung dieser Vereinbarung bereits aus diesem Grunde berechtigterweise nicht mehr zugemutet werden kann.

  3. 11.3  Jede Kündigungserklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens.

12. Auswirkungen der Kündigung

  1. 12.1  Die bereits ausgezahlten und berechtigten Provisionen verbleiben beim Vertriebspartner. Darüber hinaus hat der Vertriebspartner Anspruch auf Auszahlungen der Provisionen, für die zum Beendigungszeitpunkt bereits sämtliche Voraussetzungen nach dem Vergütungsplan in Anlage 1 erfüllt sind. Weitergehende Ansprüche des Vertriebspartners gegenüber GMB sind unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Ansprüche ausgeschlossen.

  2. 12.2  Aufwände des Vertriebspartners werden nicht rückvergütet.

13. Haftung

  1. 13.1  GMB haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GMB beruhen. Auch für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von GMB beruhen, haftet GMB unbeschränkt.

  2. 13.2  Für Schäden aufgrund einfach fahrlässiger Verletzung solcher Pflichten, die für die angemessene und einwandfreie Vertragsdurchführung grundlegend sind und auf deren Erfüllung der Vertriebspartner dementsprechend vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet GMB nur beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden.

  3. 13.3  Anderweitige Schadenersatzforderungen sind vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 13.5 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, sofern GMB kein Verschulden trifft.

  4. 13.4  Soweit die Haftung für GMB beschränkt oder ausgeschlossen ist, gelten die Beschränkungen oder Ausschlüsse auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GMB.

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13.5 Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziffer lassen die Haftung von GMB gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.

14. Änderungen

  1. 15.1  Der Vertriebspartner verpflichtet sich, GMB Änderungen seiner vertragswesentlichen Daten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf Änderungen der Adresse und der Bankverbindung. Falls Änderungen der Geschäftsanschrift nicht unverzüglich bekannt gegeben werden, gelten Erklärungen, die GMB postalisch an die zuletzt bekannte Adresse versendet, trotzdem als durch den Vertriebspartner empfangen.

  2. 15.2  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor dieser Vereinbarung. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von GMB maßgebend. Zwischen den Parteien wurden keine mündlichen Abreden getroffen. GMB ist überdies berechtigt, dem Vertriebspartner Vertragserklärungen und zur Durchführung des Vertrages erforderliche Informationen auch per SMS oder E-Mail zu übersenden, sofern der Vertriebspartner entsprechende Kontaktdaten benannt hat und dem nicht widerspricht.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. 15.1  Diese Vereinbarung untersteht materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

  2. 15.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz von GMB.

16. Allgemeine Bestimmungen

  1. 16.1  Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GMB diese Vereinbarung oder die zwischen den Parteien aufgrund dieser Vereinbarung begründeten Rechte und Pflichten an eine dritte Person abzutreten oder auf sonstige Weise, auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, zu übertragen. Verstirbt der Vertriebspartner, gehen die zwischen ihm und GMB bestehenden Vertragsbeziehungen allerdings nach dem geltenden Erbrecht auf seine Erben über. Der Vertriebspartner ist ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von GMB nicht berechtigt, etwa bestehende Rechte mit einem Pfandrecht zu belasten.

  2. 16.2  Die Übertragung der Identifikationsnummer (ID) an dritte Personen (z.B. wegen eines Verkaufs der Identifikationsnummer) kann nur mit schriftlicher Zustimmung von GMB und bei gleichzeitiger Übertragung sämtlicher zwischen dem Vertriebspartner und der GMB bestehendenVertragsbeziehungen an dritte Personen erfolgen. Verstirbt der Vertriebspartner, gehen die zwischen ihm und der GMB bestehenden Vertragsbeziehungen (einschließlich seiner ID) allerdings nach dem geltenden Erbrecht auf seine Erben über.

  3. 16.3  Das Recht des Vertriebspartners, gegen Forderungen von GMB aufzurechnen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit es sich um gegenseitige, voneinander abhängige Forderungen handelt oder der Vertriebspartner mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig oder entscheidungsreif festgestellten Forderung aufrechnet.

  4. 16.4  Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen.